AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MarketKings (Inhaber Mathis Olzem). Sie gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen und sind Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses.
Ausschließlich für Unternehmer · § 14 BGB · Kein Verbrauchergeschäft§ 1 · Geltungsbereich · Ausschließlichkeit · B2B
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen MarketKings, Inhaber Mathis Olzem, Drachenfelsstraße 56, 50939 Köln (nachfolgend „MarketKings“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2)MarketKings erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer zu handeln.
(3)Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MarketKings stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn MarketKings in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4)Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 · Vertragsgegenstand · Vertragsschluss
(1)Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag konkret bezeichneten Marketing-, Content-, Social-Media-, Beratungs- und Produktionsleistungen.
(2)Angebote von MarketKings sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots, durch eine in Textform erklärte Auftragsbestätigung des Kunden oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3)Für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich der Inhalt des Angebots bzw. Einzelvertrags maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 · Art der Leistung · Kein Erfolg geschuldet
(1)Die Leistungen von MarketKings sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist die fachlich korrekte, sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten nach aktuellem Stand der Technik und Praxis — nicht ein bestimmter Erfolg.
(2)MarketKings schuldet ausdrücklich keinen wirtschaftlichen, werblichen oder sonstigen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Impressionen, Klicks, Leads, Anfragen, Follower, Platzierungen, Umsätze, Gewinne oder sonstigen Kennzahlen geschuldet oder zugesichert.
(3)Prognosen, Beispiele, Referenz- oder Erfahrungswerte sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung, keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
§ 4 · Keine Garantien · Kein Geld-zurück
(1)MarketKings gibt keine Garantien ab. Es besteht keinerlei Erfolgs-, Zufriedenheits- oder Geld-zurück-Garantie.
(2)Eine Garantie oder Zusicherung besteht ausschließlich dann und nur in dem Umfang, in dem sie ausdrücklich und in Textform im Angebot oder Einzelvertrag als „Garantie“ bezeichnet und beziffert ist. Außerhalb solcher ausdrücklichen schriftlichen Garantien sind sämtliche Garantie- und Erfolgszusagen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3)Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht erstattet, soweit die Leistung fachlich korrekt erbracht wurde. Das Ausbleiben eines vom Kunden erhofften Erfolgs berührt den Vergütungsanspruch nicht und begründet keinen Rückzahlungs-, Minderungs- oder Schadensersatzanspruch.
§ 5 · Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)Der Kunde stellt MarketKings alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Texte, Bilder, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung.
(2)Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte) allein verantwortlich und stellt MarketKings insoweit von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(3)Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung, ausbleibender Freigaben oder verspäteter Zulieferung des Kunden, trägt der Kunde die Folgen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; die Vergütung bleibt hiervon unberührt und in voller Höhe geschuldet.
§ 6 · Vergütung · Fälligkeit · Zahlungsverzug
(1)Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. Einzelvertrag und ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Voraus und ohne Abzug zu den dort genannten Terminen fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Die vollständige und fristgerechte Zahlung liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden. Zahlungsschwierigkeiten, ausbleibende Erträge oder interne Umstände des Kunden entbinden nicht von der Zahlungspflicht und fallen ausschließlich in die Sphäre des Kunden. MarketKings hat einen Zahlungsausfall des Kunden in keinem Fall zu vertreten.
(3)Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte noch offene Vertragssumme — einschließlich sämtlicher künftiger Raten für die vereinbarte Laufzeit — sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig. Eine etwaige Ratenzahlungsvereinbarung entfällt in diesem Fall ersatzlos.
(4)Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(5)Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung — insbesondere Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten — trägt der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang.
(6)Bei Zahlungsverzug ist MarketKings berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche des Kunden entstehen und ohne dass die Vergütungspflicht für die gesamte Vertragslaufzeit entfällt.
(7)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 · Vertragslaufzeit · Verlängerung · Kündigung
(1)Der Vertrag läuft über die im Angebot bzw. Einzelvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Vertragsperiode — insbesondere eine monatliche Kündigung — ist ausgeschlossen.
(2)Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Verlängerungsdauer (im Zweifel um die ursprüngliche Mindestlaufzeit), wenn er nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3)Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail an info@market-kings.de). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung bei MarketKings.
(4)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere nicht im Ausbleiben eines erhofften Erfolgs.
§ 8 · Kein Widerrufsrecht
(1)Der Kunde handelt als Unternehmer (§ 14 BGB). Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach §§ 312g, 355 BGB findet keine Anwendung.
(2)Ein vertragliches Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstiges Lösungsrecht besteht nicht. Mit Vertragsschluss ist der Kunde für die vereinbarte Laufzeit an den Vertrag gebunden.
§ 9 · Nutzungsrechte · Rechtevorbehalt
(1)Die Einräumung von Nutzungsrechten an den von MarketKings erstellten Leistungen und Werken erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei MarketKings.
(2)Nutzt der Kunde Leistungen vor vollständiger Zahlung, stellt dies eine Rechtsverletzung dar und berechtigt MarketKings, die Nutzung zu untersagen und Schadensersatz zu verlangen.
(3)An Konzepten, Strategien, Skripten, Vorlagen, Know-how und Arbeitsmitteln, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand übertragen werden, verbleiben alle Rechte bei MarketKings.
§ 10 · Haftung
(1)MarketKings haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MarketKings nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3)Die Haftung ist zudem der Höhe nach auf die vom Kunden für den betreffenden Auftrag gezahlte Netto-Vergütung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden wird nicht gehaftet, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MarketKings.
§ 11 · Plattformen · Drittanbieter · Mediakosten
(1)MarketKings hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinien, Algorithmen, Preise, Reichweiten oder Verfügbarkeit von Drittplattformen (z. B. Meta, Google, LinkedIn, TikTok, YouTube).
(2)Sperrungen, Ablehnungen, Reichweiten- oder Kontobeschränkungen, Werbekonto- oder Profilsperren sowie Änderungen der Plattformbedingungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von MarketKings und begründen weder eine Haftung noch eine Minderung der Vergütung.
(3)Mediakosten (z. B. Werbebudgets) trägt der Kunde; sie sind nicht in der Vergütung von MarketKings enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 12 · Vertraulichkeit · Datenschutz
(1)Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken.
(2)Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen; im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 · Referenznennung
(1)MarketKings ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo sowie die erstellten Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Pitches, Portfolio) zu nennen und darzustellen. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
§ 14 · Höhere Gewalt
(1)Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemie, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Netz- oder Plattforminfrastruktur) befreien MarketKings für ihre Dauer von der Leistungspflicht, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen. Die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
§ 15 · Schlussbestimmungen
(1)Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Köln. MarketKings ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
(4)Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand: August 2026 · MarketKings · Köln